Blickpunkt

Recht & Steuern

Teilverpachtete Landwirtschaft

Ein Landwirt, der einen Teil der wesentlichen Elemente seines landwirtschaftlichen Betriebes langfristig verpachtet und/ oder vermietet und mit dem Restbetrieb seine Tätigkeit als Landwirt fortsetzt, führt mit einer solchen Verpachtung und/ oder Vermietung keine landwirtschaftlichen Umsätze aus, die gemäß § 24 UStG nach Durchschnittsätzen versteuert werden könnten.

Dabei ist unerheblich, ob die verpachteten und/oder vermieteten Teile des landwirtschaftlichen Betriebes einen (für sich lebensfähigen) Teilbetrieb bilden.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 6. Oktober 2005 - V R 64/00

Geschrieben am Mittwoch, 14. Dezember 2005 | Umsatzsteuer |    

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