Blickpunkt

Recht & Steuern

Veräußerung von Bezugsrechten

Gemäß § 8b Abs. 2 KStG 2002 bleiben bei der Ermittlung des Einkommens Gewinne aus der Veräußerung eines Anteils an einer Körperschaft oder Personenvereinigung, deren Leistungen beim Empfänger zu Einnahmen i.S. des § 20 Abs. 1, 2, 9 und 10 Buchst. a EStG 2002 führen, außer Ansatz, nicht aber Gewinne aus der Veräußerung eines durch Kapitalerhöhung entstandenen Bezugsrechts an einem entsprechenden Anteil.

Mit diesem Urteil hat der Bundesfinanzhof - in Abgrenzung zu seiner früheren Rechtsprechung - die Auffassung des Bundesfinanzministerium (BMF-Schreiben vom 28. April 2003, BStBl I 2003, 292, 295) bestätigt.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 23. Januar 2008 - I R 101/06

Geschrieben am Mittwoch, 23. April 2008 | ESt (privat) |    

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