Blickpunkt

Recht & Steuern

Verdeckte Einlage einer 100%-igen Gesellschaftsbeteiligung

Die verdeckte Einlage einer im Betriebsvermögen gehaltenen 100 %-igen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft in eine andere Kapitalgesellschaft, an welcher der einlegende Steuerpflichtige ebenfalls zu 100 % beteiligt ist, führt auch dann zu einer Gewinnrealisierung, wenn auch die Beteiligung an der Zielkapitalgesellschaft zum Betriebsvermögen des Steuerpflichtigen gehört.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 20. Juli 2005 - X R 22/02

Geschrieben am Mittwoch, 28. September 2005 | ESt (Betrieb) |    

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