Verfassungskonforme Beschränkung der Kindergeldberechtigung von Ausländern
Es ist nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden, dass Ausländer, deren Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland lediglich geduldet ist, auch nach der Neuregelung der Kindergeldberechtigung durch das AuslAnsprG vom 13. Dezember 2006 keinen Anspruch auf Kindergeld haben.
Ebenso wenig sieht der BFH verfassungsrechtliche Bedenken darin, dass die Anspruchsberechtigung von Ausländern mit bestimmten Aufenthaltstiteln an die Integration in den deutschen Arbeitsmarkt geknüpft ist.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 22. November 2007 - III R 54/02












