Verlustvortrag trotz Festsetzungsverjährung
Ein verbleibender Verlustabzug ist auch dann festzustellen, wenn die Einkommensteuer für diesen Veranlagungszeitraum aufgrund Verjährung nicht mehr festgesetzt werden kann.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 2. August 2006 - XI R 65/05












