Blickpunkt

Recht & Steuern

Vertragsauflösung gegen “Schadensersatz”

Die Zustimmung zur vorzeitigen Auflösung eines Beratervertrages gegen “Schadensersatz” kann eine sonstige Leistung i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG sein. Damit liegt trotz der Deklaration als “Schadensersatz” eine Umsatzsteuerpflicht vor.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 7. Juli 2005 - V R 34/03

Geschrieben am Mittwoch, 5. Oktober 2005 | Umsatzsteuer |    

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