Blickpunkt

Recht & Steuern

Vorsteuer und Neugründung

Für die Anwendbarkeit der Regelung zur Berechnung der abziehbaren Vorsteuerbeträge nach Durchschnittssätzen gemäß § 23a UStG ist im ersten Kalenderjahr der unternehmerischen Betätigung der voraussichtliche Umsatz dieses Jahres maßgebend.

Bundesfinanzhof, Beschluss vom 27. Juni 2006 - V B 143/05

Geschrieben am Mittwoch, 30. August 2006 | Umsatzsteuer |    

Suchbegriffe für weitere Informationen:

Stichwörter:

Kategorien: