Zufluss von Arbeitslohn bei gesetzlichem Forderungsübergang
Leistet der Arbeitgeber aufgrund des gesetzlichen Forderungsübergangs nach § 115 SGB X eine Lohnnachzahlung unmittelbar an die Arbeitsverwaltung, führt dies beim Arbeitnehmer zum Zufluss von Arbeitslohn.
Unterliegt der Nachzahlungsbetrag sowohl der Tarifermäßigung des § 34 Abs. 1 EStG als auch dem negativen Progressionsvorbehalt des § 32b EStG, so ist eine integrierte Steuerberechnung nach dem Günstigkeitsprinzip vorzunehmen. Danach sind die Ermäßigungsvorschriften in der Reihenfolge anzuwenden, die zu einer geringeren Steuerbelastung führt, als dies bei ausschließlicher Anwendung des negativen Progressionsvorbehalts der Fall wäre.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 15. November 2007 - VI R 66/03













[...] ersten BFH-Urteil vom 15. November 2007 zum negativen Progressionsvorbehalt lag ein Fall zugrunde, in dem dem Kläger nach einem [...]
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